Ersatzwahl eines Mitgliedes der ev.-ref. Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 - 3. Wahlgang vom 9. Februar 2025
Definitives Wahlergebnis
In Anwendung von §§ 82 und 83 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird aufgrund der Wahlablehnung von Anita Iten innert Rekursfrist, das rechtskräftige Wahlergebnis erneut veröffentlicht. Somit ist niemand als Mitglied der ev.-ref. Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 gewählt.
Wahlanordnung 3. Wahlgang
Die reformierte Kirchenpflege als wahlleitende Behörde ordnet den 3. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der ev.-ref. Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 auf den 9. Februar 2025 an.
Neue Wahlvorschläge können bis am 9. Dezember 2024 (Ablauf der Frist von 10 Tagen) beim Gemeinderat Neftenbach, Schulstrasse 3/7, 8413 Neftenbach, eingereicht werden (§ 84a Abs. 2 GPR). Formulare für die Wahlvorschläge sind am Schalter der Gemeindeverwaltung oder unter www.neftenbach.ch erhältlich. In Anwendung von Artikel 5 Absatz 2 der Kirchgemeindeordnung ist jedes stimmberechtigte Mitglied der Landeskirche wählbar.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der ev.-ref. Bezirkskirchenpflege Winterthur, c/o Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden (§19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
ref. Kirchenpflege Neftenbach
Neftenbach, 29. November 2024
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Wahlvorschlag Kirchenpflege (Formular) - 3. Wahlgang (PDF, 174.29 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Kirchenpflege (Formular) - 3. Wahlgang |