Ergebnisse Gemeindeversammlung vom 27. November 2024
An den Gemeindeversammlungen vom 27.11.2024 haben die Stimmberechtigten folgende Beschlüsse gefasst:
A) Politische Gemeinde
- Kenntnisnahme des Finanz- und Aufgabenplans
- Festsetzung Budget 2025 und Steuerfuss 2025
B) Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
- Festsetzung Budget 2025 und Steuerfuss 2025
- Zusatzstelle Kirchgemeindesekretariat 20 %
- Steuerung Heizung / Lüftung Kirche
Protokollauflage:
Die Versammlungsprotokolle und die gefassten Beschlüsse liegen während 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel:
- Wegen Verletzung über die politischen Rechte, sofern sie an der Versammlung gerügt wurden, innert fünf Tagen Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- Wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung Rekurs innert 30 Tagen (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
Beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, kann, ab Veröffentlichung, schriftlich Rekurs gegen Beschlüsse der politischen Gemeinde erhoben werden. Gegen Beschlüsse der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde muss bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, c/o Jürg Bosshardt, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Neftenbach, 6. Dezember 2024
Die Gemeindevorsteherschaften der politischen Gemeinde Neftenbach und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Neftenbach