Ersatzwahl eines Mitglieds RPK für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 - Definitiver Wahlvorschlag
Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission liegt folgender definitiver Wahlvorschlag vor:
Als Mitglied:
Name, Vorname |
Geb.-Jahr |
Beruf |
Wohnort |
Bisher / Neu |
Partei |
Löffel Roland |
1976 |
Wirtschaftsprüfer |
Schulstrasse 22a 8413 Neftenbach |
Neu |
GLP |
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 4. Oktober 2024 am Sonntag, 9. Februar 2025 statt. In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung i. V. m. § 54 a und § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Neftenbach
6. Dezember 2024