Ersatzwahl eines Mitglieds RPK für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 - Definitiver Wahlvorschlag

6. Dezember 2024

Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission liegt folgender definitiver Wahlvorschlag vor:

Als Mitglied:

Name,

Vorname

Geb.-Jahr

Beruf

Wohnort

Bisher / Neu

Partei

Löffel Roland

1976

Wirtschaftsprüfer

Schulstrasse 22a

8413 Neftenbach

Neu

GLP

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 4. Oktober 2024 am Sonntag, 9. Februar 2025 statt. In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung i. V. m. § 54 a und § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Neftenbach
6. Dezember 2024