Gemeinderatsbeschlüsse 09.12.2024
Revisionsberichte
Die Rechnungsprüfungskommission sowie unsere externe Revisionsstelle haben in letzter Zeit Geldverkehrsprüfungen beim Schwimmbad und der Bibliothek sowie der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Die Rechnungsführungen erfolgen durchwegs korrekt. Die Hinweise und Empfehlungen in den Revisionsberichten wurden aufgenommen. Der Gemeinderat dankt den Stellen für die Arbeit und hat die Berichte genehmigt.
Visumsreglement
Das Visumsreglement regelt die Zeichnungs- und Visumsberechtigung für Zahlungen im Verkehr mit der Gemeinde Neftenbach. Anlässlich der Geldverkehrsrevision wurde auch das Visumsreglement durch die externe Revisionsstelle geprüft. Es hat sich ergeben, dass es wenige Lücken bzw. Unklarheiten ausweist. Das Reglement wurde entsprechend angepasst, dass es nun vollständig und durchgängig klar ist. Der Gemeinderat hat das revidierte Reglement genehmigt und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Kanalsanierungen Hueb
Jedes Jahr werden die Kanalisationsanlage durch die Abteilung Werke und der Werkbetrieb unterhalten. Dabei sind Massnahmen wie Leitungsspülung, Schachtreinigung, haltungsweise Sanierungen im grabenlosen Verfahren oder Ersatz der Leitungen, Schächte und Abdeckungen. Aufgrund der Zustandsbeurteilung oder Kenntnisse vor Ort, werden die Dringlichkeiten und Massnahmen definiert. Im Jahr 2024 wurde mit den Sanierungen in den Hueben angefangen. Bei den ersten Arbeiten wurde festgestellt, dass im Gegensatz zu anderen Gebieten, in verschiedenen Leitungen sehr hohe Kalkablagerung vorhanden sind. Um die Ablagerung zu entfernen und den Durchfluss sowie die Kapazität der Leitungen zu erhalten, muss eine Spezialfirma beigezogen werden. Das verursacht Mehrkosten von ca. CHF 35'000, welche nicht budgetiert sind. Der Gemeinderat hat den Kredit für die Kanalsanierungen in der Höhe von CHF 65'000, wovon CHF 35'000 ausserhalb Budget, genehmigt, so dass die Arbeiten noch 2024 Jahr umgesetzt werden können.
Agglomerationsprogramm
Der Bund beteiligt sich finanziell an kommunalen und kantonalen Verkehrsinfrastrukturprojekten. Voraussetzung ist, dass vom Kanton Agglomerationsprogramme eingereicht werden, mit denen die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abgestimmt werden. Seit einiger Zeit wird das Agglomerationsprogramm 5. Generation erarbeitet. Die Gemeinde Neftenbach hat zur Unterstützung des neusten Programms 2 Massnahmen eingegeben. Zum einen ist dies die Revision der Naturschutzverordnung und zum anderen die Wiederherstellung der Fischgängigkeit des Näfbachs. Solche unterstützenden Massnahmen werden nicht über das Agglomerationsprogramm finanziell unterstützt. Vielmehr dienen sie den anderen Vorhaben im Programm, in dem mehr unterstützende Massnahmen zu höheren Bundesbeiträgen führen. Der Gemeinderat hat nochmals bekräftigt, diese Massnahmen voranzutreiben.
Nahwärmeversorgung Ausgliederung
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 24. November 2024 an der Urne dem Ausgliederungserlass zugestimmt. Nach Rechtskraft muss der Ausgliederungserlass noch an den Regierungsrat zur Genehmigung. Anschliessend kann die Gründung der Aktiengesellschaft erfolgen. Dies wird noch einige Wochen dauern. Bis dahin können bereits etliche Vorarbeiten erledigt werden, dass dann die Gründung und Übergabe möglichst effizient erfolgen kann. Auf Grundlage von Art. 13 des Ausgliederungserlasses wurde ein Aktionärsbindungsvertrag erstellt. Darin sind u.a. die Vorhand- und Bezugsrechte sowie die Vertretung im Verwaltungsrat geregelt. Der Gemeinderat hat den Aktionärsbindungsvertrag genehmigt, so dass die Rechte der Gemeinde Neftenbach gewahrt sind.
Reglement Kinderbetreuungsbeiträge
Die Gemeinde Neftenbach unterstützt Familien, Alleinerziehende und Paare in der familienergänzenden Betreuung bei Bedarf mit einkommens- und vermögensabhängigen Kinderbereuungsbeiträgen. Das Reglement wurde letztmals im Juli 2019 angepasst. Es hat sich nun gezeigt, dass das Reglement nur noch teilweise den heutigen Gegebenheiten entspricht. Das Reglement wurde dementsprechend angepasst, dass die vorhandenen Ziele weiterhin erreicht werden können, der Verwaltungsaufwand möglichst geringgehalten wird und die Berechtigten auch in Zukunft mindestens die gleichen Beiträge erhalten. Das revidierte Reglement tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.