Gemeinderatsbeschlüsse 17.02.2025

4. März 2025

Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2025

Auf die Gemeindeversammlung am Mittwoch, 4. Juni 2025, 19.00 Uhr werden folgende Geschäfte traktandiert:

  1. Abnahme Jahresrechnung 2024
  2. Beantwortung von allfälligen Anfragen gem. § 17 des Gemeindegesetzes


Anordnung Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030

Im Jahr 2026 stehen die ordentlichen Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden (Gemeinderat, Schulpflege, Rechnungsprüfungskommission und reformierte Kirchenpflege) für die Amtsdauer 2026-2030 an. Der Gemeinderat hat die Erneuerungswahlen angeordnet und Daten festgelegt. Der 1. Wahlgang findet am 8. März 2026 statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang erfolgt am 14. Juni 2026. So ist sichergestellt, dass auf den Beginn der Amtsperiode am 1. Juli 2026 sämtliche Behördenmitglieder gewählt sind.

Terminplanung
24.10.2025        Publikation der Erneuerungswahl im amtlichen Publikationsorgan und Bezug Wahlvorschläge (Beginn der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge)
03.12.2025        Ablauf der 40-tägigen Einreichefrist der Wahlvorschläge
12.12.2025        Publikation der provisorisch eingereichten Wahlvorschläge                       (Beginn der 7-tägigen Frist zur Einreichung, Abänderung oder Rückzug der Wahlvorschläge)
19.12.2025        Ablauf der 7-tägigen Frist für die Ergänzung der Wahlvorschläge
19.01.2026        Allfällige Erklärung der stillen Wahl durch Beschluss des Gemeinderats
08.03.2026        Allfällige Urnenwahl (1. Wahlgang)
14.06.2026        Allfällige Urnenwahl (2. Wahlgang)
01.07.2026        Beginn Amtsdauer 2026-2030


Jahresrechnung 2024, Abrechnung der Gebührenrechnungen

Die Abrechnung über die Liegenschaftenabgaben weist keine Abweichungen zur Finanzbuchhaltung auf, wurde vom Gemeinderat genehmigt und weist folgende Gebührenerträge aus:

Wassergebühren
Der Mengenpreis pro Kubikmeter Wasser beträgt CHF 2.00 (exkl. MWSt), die jährliche Grundgebühr pro Wassermesser mit einem Durchmesser bis und mit 1“ CHF 130 und über 1“ CHF 420 (exkl. MWSt).

Wasser

Rechnung 2024

Budget 2024

Rechnung 2023

Grundgebühr

178'854.15

 

174'221.90

Mengengebühr

680'607.45

 

688'161.55

weitere Wasserbezüge

6'402.10

 

652.00

Total                   CHF

865'863.70

890’000.00

863'035.45

Abwassergebühren
Der Mengenpreis pro m³ Frisch-/Brauchwasser beträgt CHF 1.30 (exkl. MWSt), die jährliche Grundgebühr pro m² gewichteter Parzellenfläche liegt bei CHF 0.10 (exkl. MWSt)

Abwasser

Rechnung 2024

Budget 2024

Rechnung 2023

Grundgebühr

236'317.45

 

236'954.55

Mengengebühr

405'465.30

 

404'497.35

weitere Verrechnungen

701.30

 

264.50

Total                   CHF

642'484.05

655’000.00

641'716.40

Kehrichtgebühren
Die jährliche Grundgebühr beträgt pro Haushalt bzw. Betrieb CHF 75 (exkl. MWSt).

Kehricht

Rechnung 2024

Budget 2024

Rechnung 2023

Haushaltkehricht

189'825.00

 

188'187.50

Gewerbekehricht

20'270.90

 

19'059.30

weitere Verrechnungen

-525.15

 

-75.02

Total                   CHF

209'570.75

206'700.00

207'171.78



Kanalsanierungen Hünikon und einzelne Leitungen Neftenbach

Aufgrund von Kanal-TV-Aufnahme in Hünikon sind diverse grabenlose Sanierungsmassnahmen notwendig und müssen 2025 umgesetzt werden. Gleichzeitig sind auch einige Leitungen in Neftenbach dringend zu sanieren. Gesamthaft ist mit Kosten von CHF 233'000 zu rechnen. Der Gemeinderat hat den notwendigen Kredit genehmigt und den Auftrag der Firma AKASAN AG erteilt.


Stellenplan Werkbetrieb

Die Abteilung Werke und der unterstellte Werkbetrieb sind momentan zuständig für die Bereiche Abfallwesen, Abwasserentsorgung, Bewilligungen der Wasser- und Abwasseranschlüsse, Bestattungen und Grünunterhalt im Friedhof, Strassen, Verkehr, Wasserversorgung sowie Unterstützung der Anlässe oder privaten Baustellen. Die Anforderungen haben sich in den letzten Jahren merklich erhöht. Verschiedene Tätigkeiten konnten bis anhin durch langjährige Handhabung einfach erledigt werden. Gesellschaftliche Veränderungen führen dazu, dass die Ansprüche laufend steigen. Einfache, pragmatische Lösungen auf einem allenfalls etwas tieferen Niveau werden immer weniger akzeptiert. Es kommen auch neue oder andere Themen z.B. der Naturschutz, die Biodiversität, der Gewässerunterhalt usw. mehr in den Fokus. So werden momentan die Naturschutzobjekte inventarisiert und anschliessend die Naturschutzverordnung revidiert. Auf der Pendenzenliste sind das Biodiversitäts- und das Gewässerunterhaltskonzept. Mit der Erstellung des Inventares und der Konzepte sind die Arbeiten nicht abgeschlossen, vielmehr muss das nachher umgesetzt werden. All dies ist mit dem bestehenden Personalbestand nicht mehr bewältigbar. Entweder werden Arbeiten extern vergeben oder es werden personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt, dass all diese Arbeiten zufriedenstellend erledigt werden können. Die externe Vergabe hat immer seinen Preis. Andererseits ist der Werkbetrieb sehr gut mit Maschinen und Geräte ausgerüstet. Mit zusätzlichen personellen Ressourcen können die Geräte noch besser ausgelastet werden. Der Gemeinderat hat der Erhöhung der Stellenprozente um eine Vollzeitstelle zugestimmt. Er hat aber auch den Auftrag gegeben, die Tätigkeiten zu hinterfragen, auf Effizienz zu überprüfen, auf unnötige Aufgaben zu verzichten und anschliessend Überkapazitäten abzubauen.