Gemeinderatsbeschlüsse 31.03.2025
Kauf Waldgrundstück
Die Eigentümerin des Waldgrundstückes Kat.-Nr. 1650, Schi, Neftenbach, beabsichtigt das Grundstück zu veräussern und hat es der Gemeinde zum Kauf angeboten. Das Grundstück wurde durch den Förster geschätzt und den Wert bestimmt. Zwischenzeitlich wurde in Zusammenarbeit mit dem Notariat und Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur ein Kaufvertragsentwurf ausgearbeitet. Die Vekäuferin hat sich mit dem Entwurf einverstanden erklärt.
Der Kaufpreis für die Parzelle Kat.-Nr. 1650 mit einer Grösse von 12'880 m2 beträgt CHF 27'248.90 und entspricht der Waldwertschätzung durch den Förster. Der Kredit ausserhalb Budget sowie der Kaufvertrag wurden genehmigt, so dass die Eigentumsübertragung in den nächsten Tagen erfolgen kann.
Bauabrechnungen Strassensanierungen
Im Jahr 2022 wurden die Brahaldenstrasse, die Luegislandstrasse und die Hagenbuchstrasse saniert. Für die Sanierungen wurden Kredite von gesamthaft CHF 441'000 bewilligt. Nach Abschluss der Arbeiten und aller Rechnung liegt die Bauabrechnung mit Kosten von CHF 453'454.85 vor.
Für die Sanierung der Teggenbergstrasse inkl. Parkplatz beim Schützenhaus wurde ein Kredit von CHF 81'000 bewilligt. Die Arbeiten wurden im Herbst 2022 ausgeführt. Die Bauabrechnung weist Gesamtkosten von CHF 68'290.20 aus.
Beide Bauabrechnungen wurden vom Gemeinderat genehmigt.
Leistungsvereinbarung mit Verein Spitex RegioSeuzach
Die Stimmberechtigten der Gemeinden Neftenbach, Pfungen und Dättlikon hatten im November 2024 der Zusammenführung des Zweckverbandes Spitex Neftenbach-Pfungen-Dättlikon mit dem Verein Spitex RegioSeuzach sowie der anschliessenden Auflösung des Zweckverbandes zugestimmt. Aktuell laufen die Vorbereitungsarbeiten, dass die Zusammenführung per 1. Juli 2025 erfolgen kann. Um die Verfügbarkeit der Leistungen sicherzustellen, wurden Leistungsvereinbarungen zwischen den Gemeinden als Auftraggeberinnen und dem Verein Spitex RegioSeuzach als Auftragnehmerin erarbeitet.
Ziele der Vereinbarung sind, dass die Auftragnehmerin mit ihren Dienstleistungen das Wohnen und Leben zu Hause für Menschen aller Altersgruppen, die Hilfe, Pflege, Behandlung, Betreuung, Begleitung und Beratung bedürfen, fördert, unterstützt und ermöglicht. Dazu muss die Auftragnehmerin die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen. In der Leistungsvereinbarung ist geregelt, welche Dienstleistungen durch Spitex RegioSeuzach zu erbringen sind, was die Aufgaben sind, welche Grundsätze gelten, wie die Finanzierung erfolgt und welche Aufgaben den Vertragsgemeinden zufallen.
Die Leistungsvereinbarung wurde vom Gemeinderat genehmigt und tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.