Abstimmungen und Wahlen

Die nächsten Wahl- und Abstimmungssonntage:

22. September 2024
24. November 2024
9. Februar 2025
18. Mai 2025
28. September 2025
30. November 2025


22. September 2024

Eidgenössische Vorlagen

  • Volksinitiative vom 08.09.2020 "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodivärsitätsinitiative)"
  • Änderung vom 17.03.2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)

Kantonale Vorlagen

  • Änderung vom 26.02.2024 des Bildungsgesetzes über die Stipendien für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer

Kommunale Vorlagen

  • keine Vorlagen

 

Archiv

Zu den Ergebnissen vergangener Abstimmungen

 

Generelle Informationen 

- Wer darf grundsätzlich wählen und abstimmen?
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Wählen und Abstimmen berechtigt.

- Wie gehe ich vor, wenn ich meinen Stimmrechtsausweis verloren, unvollständig oder beschädigt erhalten habe? 
Bitte nehmen Sie Kontakt zur Einwohnerkontrolle auf.

- Wie übe ich mein briefliches Stimmrecht aus?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und/oder Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Legen Sie diesen Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert (Zustellkuvert). Kontrollieren Sie, ob im Adressfenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis um 10.00 Uhr am Wahl- und Abstimmungssonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können auch den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 3/7, benützen.

- Wie kann ich persönlich wählen und abstimmen?
Unterschreiben Sie den per Post zugestellten Stimmrechtsausweis. Nehmen Sie diesen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn am Schalter der Gemeindeverwaltung ab. Legen Sie die eigenhändig und handschriftlich ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel persönlich in die Urne ein. Das persönliche Stimmrecht können Sie sowohl vorzeitig (während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung) oder auch direkt am Wahlsonntag zwischen 8.30 und 10.00 Uhr ausüben. 

- Wie heisst die offizielle Mobile-Applikation (App), welche mir Informationen zu den Wahlen und Abstimmungen liefert?
Die App «VoteInfo» informiert Sie über die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen (Download Android-Geräte / Download für Apple-Geräte).