Meldebestimmungen
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekannt zu geben. Innert der gleichen Frist sind der Gemeinde sowie zusätzlich der AMICUS zudem folgende Ereignisse zu melden:
- Namens- oder Adressänderung des Halters/der Halterin
- Halterwechsel
- Tod des Hundes
Hundeabgabe
Die Hundeabgabe ist jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus zu entrichten. Die Abgabe beläuft sich in der Gemeinde Neftenbach auf CHF 160 pro Jahr (darin ist der an den Kanton zu leistende Beitrag von CHF 30 pro Hund bereits enthalten). In gewissen Fällen ist keine Hundeabgabe zu entrichten.
Die Einwohnerkontrolle steht für Fragen und Beratungen gerne zur Verfügung..