Gewerbehinweistafeln beantragen
Bewilligungen für Gewerbe-Hinweisetafel
Gemäss § 26 lit. b der kantonalen Signalisationsverordnung sind die Gemeindebehörden für den Vollzug des Bundesrechts über die Strassenreklamen im Bereich der Staats- und Gemeindestrassen zuständig. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinden die strassenverkehrsrechtliche Bewilligung erteilen. Das Ressort Sicherheit erteilt strassenverkehrsrechtliche Bewilligungen für:
- Veranstaltungshinweise
- Wahlreklamen
- Gewerbe-Hinweistafeln
Standorte
Der Sinn der Gewerbe-Hinweistafel ist nicht Reklame. Sie soll auch nicht zufälligen Passanten dienen, sondern ausschliesslich Kunden, deren erklärtes Ziel der "Wiesengrund" bzw. die "Feldhof Garage" ist. Unter diesem Eindruck und im Sinn der polizeilichen Empfehlung kann pro Betrieb lediglich eine einzige Gewerbe-Hinweistafel bewilligt werden. Die Beschaffung und Montage erfolgt gegen Rechnungsstellung durch die Gemeinde. Gewerbe-Hinweistafeln dürfen ausschliesslich an bestehenden Ständern der Strassenbezeichnung montiert werden. Sie sind geeignet für Strassen mit nicht mehr als vier bis sechs Gewerbebetrieben, d.h. es dürfen max. sechs Hinweistafeln pro Ständer angebracht werden.
Gesuche
Gesuche sind schriftlich einzureichen und müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Katasterkopie 1:500 mit rot eingetragenem Standort der Gewerbe-Hinweistafel
- (Gewerbe-Hinweistafeln müssen ausschliesslich an bestehenden Ständern der Strassenbezeichnung montiert werden).
- Bewilligung des Grundeigentümers, wenn sich der Standort auf Privat- und/oder Staatsgrund befindet.
- Beiblatt mit Angaben über den Text
Länge | 50 cm, 75 cm oder 100 cm |
Höhe Einzeiler | 15 cm |
Höhe Zweizeiler | 20 cm |
Grund | Weiss |
Text/Signet/Pfeil | Schwarz (beidseitig beschriftet) |
Schrift | Frutiger-Schrift (Höhe: 84 mm) |
Format | Siehe Muster "Evergreen" |
Falls das Hinweisschild dem vorgegebenen Erscheinungsbild und Format entspricht, kann es durch die Gemeinde bewilligt werden.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Werksekretariat | 052 305 06 71 | werke@neftenbach.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Werke | 052 305 06 71 |