Förderprogramm Gemeinde Neftenbach
Die Gemeinde Neftenbach betreibt ein energiepolitisches Förderprogramm, welches sowohl stationäre Batteriespeicheranlagen wie auch Holzheizungen finanziell unterstützt.
Batteriespeicher
Förderung von stationären Batteriespeichern in Verbindung mit neuen oder bestehenden Photovoltaikanlagen
- Für die Installation einer stationären Batteriespeicheranlage mit mindestens 4 kWh Speicherkapazität beträgt der Beitrag 25 % der Kosten für die Errichtung.
- Pro Liegenschaft wird ein maximaler Beitrag von CHF 2'000 ausgerichtet.
- Bei der Anlage handelt es sich um ein marktübliches Serienprodukt.
- Die Anlage wird durch einen zertifizierten Installateur angeschlossen und in Betrieb genommen.
- Der Batteriespeicher wird an eine bestehende oder neue Photovoltaikanlage angeschlossen.
- Die Gemeinde erhält das Recht, diese Anlagen in einer öffentlichen Referenzliste zu dokumentieren.
Holzheizungen
Förderung von Stückholz- oder automatischen Holzheizungen als Hauptheizung (min. 75 %) in bestehenden Gebäuden, als Ersatz einer Holz-, Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
- Grundbeitrag CHF 500 pro Anlage
- Leistungsbeitrag CHF 25 / kW Wärmeleistungsbedarf nach SIA 384/2
- Der Wirkungsgrad (Energiebilanz) beim Ersatz muss nachweislich besser sein.
Vorgehen
Interessierte gehen wie folgt vor:
- Ausfüllen des Gesuchs Battierespeicher oder Holzheizung.
- Zustellung des Gesuchs für den Förderbeitrag zusammen mit einer Kopie der Offerte an die Baukommission, Schulstrasse 3/7, 8413 Neftenbach.
- Prüfung des Antrags durch die Baukommission innert zwei Wochen und allfällige Zusage des Förderbeitrags.
- Nach Ausführung der Anlage schriftliche Mitteilung an das Bausekretariat mit folgenden Beilagen: Schlussrechnung Anlagenbauer, Abnahmeprotokoll, Förderbeitragszusage, Bankverbindung für die Auszahlung (Kontonummer / Einzahlungsschein).
- Überweisung Förderbeitrag innert 30 Tagen.
Schlussbestimmungen
- Ablehnungen von Beitragsgesuchen werden in der Regel schriftlich begründet.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.
- Die Realisierung der Solaranlage muss innerhalb eines Jahres ab Zusage des Förderbeitrages erfolgen. Bei einer späteren Ausführung verfällt der zugesprochene Förderbeitrag.
Weiterführende Angaben sind im energiepolitischem Förderprogramm oder auf www.energiefranken.ch ersichtlich.