Hundekontrolle An- / Abmeldung
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und die erforderlichen Angaben bekannt zu geben.
Der Gemeinde sowie zusätzlich der AMICUS sind folgende Ereignisse zu melden:
- Namens- oder Adressänderung des Halters/der Halterin
- Halterwechsel
- Tod des Hundes
Sie können dazu das Online-Formular verwenden oder aber persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen.
Verspätete Einschreibungen sind gebührenpflichtig (Einschreibung CHF 40, Meldung bei AMICUS CHF 100).
Achtung: Missachtungen der Meldebestimmungen können mit Busse geahndet werden!
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 305 06 66 | info@neftenbach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Bitte füllen Sie alle Angaben aus. Besten Dank für Ihre Meldung.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.