Sperrgut
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen.
Kein Neukauf
Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels. Die Gemeinde bietet eine Sperrgutsammlung für brennbare, sperrige Gegenstände mit der normalen Kehrichtabfuhr an.
Tipps
Wichtig
Nur brennbare Materialien. Grosse Gegenstände zerlegen und
zusammenbinden! Grössere/Schwerere Gegenstände sind anderweitig zu entsorgen.
Sperrgutmarken 5er-Bogen à 9.-
- 1 Marke bis 5 kg
- 2 Marken 5 - 10 kg
- 3 Marken 10 - 20 kg
- 4 Marken 20 - 30 kg
- 5 Marken 30 - 40 kg
Produkte
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Kehricht |