Gemeinderatsbeschlüsse 16.09.2024
Finanz- und Investitionsplan 2025 - 2028
Der Finanzplan 2025 – 2028 zeigt die vorgesehene Entwicklung der Finanzen und Aufgaben der Gemeinde Neftenbach auf. Er ist ein Instrument zur mittelfristigen Planung. Als Basis dient das Budget 2025. Die Finanzplanung dient den Behörden (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde) primär als Führungsinstrument. Der Finanzplan ist somit kein Mehrjahresbudget. Ihm kommt im Gegensatz zum Voranschlag keine verpflichtende oder ermächtigende Wirkung zu. Er soll lediglich zeigen, wie sich der Gemeindehaushalt entwickeln könnte. In der Erarbeitung werden die Leitbildziele und Werterhaltungsprognosen berücksichtigt. Der Finanzplan wird jährlich bei einer rollenden Planung angepasst.
Der Finanzplan 2025 – 2028 wurde durch die Finanzverwaltung erstellt und die Investitions- und Budgetplanung wurden in Sitzungen mit dem Gemeinderat bearbeitet. Er liegt nun in der definitiven Fassung vor und wurde vom Gemeinderat genehmigt.
Für alle Erfolgsrechnungen werden positive Rechnungsabschlüsse erwartet. Der mittelfristige Ausgleich ist dementsprechend eingehalten und liegt weit über "null". Er zeigt jedoch nur die Abschlüsse der Erfolgsrechnung und nicht die Geldflüsse. Die jährlichen Investitionen liegen über den enthaltenen Abschreibungen.
Die Erfolgsrechnung 2024 ist auf Kurs und auch wenn viele Investitionsausgaben erst im 4. Quartal 2024 anfallen werden, ist damit zu rechnen, dass diese Ausgaben mit den Erträgen gedeckt werden können.
2023 wurde das Ziel einer Senkung des Sachaufwandes erreicht (CHF 8'068'800.-). Im Budget 2024 zeigten sich jedoch in allen Bereichen Kostensteigerungen. Notwendige Anschaffungen und höherer Gebäudeunterhalt verunmöglichten eine Aufwandsenkung (CHF 8'730'400.-). Das Budget 2025 liegt mit CHF 8'457'500.- dazwischen. Nach Steuererträgen bei den ordentlichen Steuern von CHF 20,87 Mio. im Jahr 2023 sind für 2025 CHF 21,67 Mio. veranschlagt. Und dies trotz einer geplanten Steuersenkung um 3%. Dies verdeutlicht, dass im Budget 2025 von einem durchaus positiven Szenario ausgegangen wird. Durch die gestiegene Steuerkraft dürften in der Folge die Beiträge aus dem Ressourcenausgleich um rund CHF 500'000.- tiefer ausfallen. Bei den Grundsteuererträgen wird weiterhin mit Gewinnen gerechnet und die aktuellen Verkäufe lassen die Erwartungen auf CHF 2,2 Mio. ansteigen (Budget 2024: CHF 1,6 Mio.). Kostensteigerungen werden in den Bereichen Pflegefinanzierung, Ergänzungsleistungen und der Betreuung von Asylsuchenden erwartet. Nicht unerwähnt bleiben dürfen verschiedene Stellenplanerhöhungen, welche notwendig werden, um die Anforderungen der Tagesgeschäfte und neuen Konzepte zu erfüllen. Am Ende verbleibt ein Ertragsüberschuss von CHF 896'700. Der Steuerfuss soll von 105% auf 102% gesenkt werden.
Für das Jahr 2026 wird mit Aufwendungen und Erträge in ähnlicher Höhe wie im 2025 gerechnet. Im Jahr 2027 wird ein Buchgewinn infolge einer Neubewertung des Finanzvermögens erwartet, was den Ertragsüberschuss erhöht aber keine flüssige Mittel generieren wird. Treffen die Einschätzungen des Gemeindeamtes zu, erhält die Gemeinde Neftenbach 2028 wieder mehr Ressourcenausgleich. Auf weitere Einlagen in die finanzpolitische Reserve wird verzichtet. Der Steuerfuss ist in der gesamten Planungsperiode auf 102% angesetzt.
Im Abwasserbereich ist eine Gebührenerhöhung geplant. Die Entnahmen aus der Spezialfinanzierung haben infolge der Investitionen und Abschreibungen bei der ARA laufend zugenommen. Die Anpassung ist ein erster Schritt, um den Haushalt mittelfristig wieder auszugleichen.
Die Investitionen der kommenden Jahre liegen unverändert hoch. Von 2025 bis 2028 sind Projekte in der Höhe von rund CHF 26 Mio. eingeplant, was den Cash-Flow von CHF 11,4 Mio. bei weitem übersteigt. Weil noch genauer zu definierende Projekte (Schulraumbauten, Sanierung des Gemeindehauses) im Plan enthalten sind, wird die Lücke hingenommen und aus den Reserven sowie Fremdmitteln finanziert.
Aufgrund der vergangenen positiven Abschlüsse wird, nach 2023 mit 2%, eine weitere Steuerfusssenkung um 3% beantragt. Die Kennzahlen liegen alle im grünen Bereich. Einzig der Selbstfinanzierungsgrad liegt in der Planungsperiode lediglich zwischen 39 bis 62%. Dies ist in Zeiten hoher Investitionstätigkeit aber nachvollziehbar.
Aktuell bestehen langfristige Darlehen von CHF 4,5 Mio. mit verschiedenen Laufzeiten bis 2026. Rein rechnerisch müssen diese verlängert und auf CHF 8 Mio. aufgestockt werden. Ende Planperiode steht die finanzpolitische Reserve bei CHF 2 Mio. und das zweckfreie Eigenkapital bei CHF 48,5 Mio.
Zürichstrasse 24, Neftenbach, Schutzvertrag
Beim Gebäude Zürichstrasse 24 in Neftenbach, handelt es sich um ein Inventarobjekt des kommunalen Inventars der schützenswerten Bauten. Die Eigentümerin hat beim Baumt den Antrag auf ein Schutzgutachten gestellt. Daraufhin wurde ein Schutzwürdigkeitsbericht erstellt. Gemäss diesem Schutzwürdigkeitsbericht erweist sich das Wohnhaus hinsichtlich Setzung, Volumetrie, Konstruktion, Fassadengestaltung und bauzeitliche Ausstattung grundsätzlich als schutzwürdig. Für die Unterschutzstellung wurde ein verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag erstellt. Dieser wurde von der Eigentümerschaft unterzeichnet und nun vom Gemeinderat genehmigt. Nach erfolgter Publikation und Eintritt der Rechtskraft wird zur Sicherheit eine Eigentumsbeschränkung im Grundbuch eingetragen.
Schulanlage Drei-Linden, Ersatz Wasserleitungen und zusätzliche Leerrohre
Die Hauszuleitungen Wasser, welche nicht zur öffentlichen Wasserversorgung gehören, sind von den Eigentümern zu unterhalten. Die Hauszuleitungen zum Schulhaus, Herrenhaus und Waschhaus sind älteren Datums. Die Baujahre der Leitungen sind unbekannt. Für den Ersatz der Wasserleitungen im ganzen Schulhausplatz bis in die jeweiligen Gebäude inkl. den neuen Hauptventilen kostet gemäss Schätzung CHF 39'500.
Um eine mögliche Vernetzung von Schulareal Drei Linden zum Schulareal Auenrain und somit auch Ebni Vorschub zu leisten, sollten gleichzeitig mit dem Wasserleitungsersatz Leerrohre verlegt werden. Für ein Leerrohr von der Schulstrasse zum Schulhaus Drei-Linden und vom Schulhaus zum Herrenhaus sowie zusätzliche Leerrohre vom Schulhaus zum Herrenhaus ist mit Kosten von CHF 22'000 zu rechnen.
Der Gemeinderat hat die Kredite für den Ersatz der Wasserleitungen sowie die zusätzlichen Leerrohre bewilligt. Bei den Kosten kann davon profitiert werden, dass die Arbeiten zusammen mit der Neugestaltung des Pausenplatzes ausgeführt werden können.