Gemeinderatsbeschlüsse 17.03.2025

1. April 2025

Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung 2024 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 4'472'910.25. Gegenüber dem budgetierten Ertragsüberschuss von CHF 315'200 ist die Rechnung um CHF 4'157'710.25 besser ausgefallen. Der Ertragsüberschuss von CHF 4'472'910.25 wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben, welcher sich somit per
31. Dezember 2024 auf CHF 45'157'072.09 erhöht.

Die Investitionsrechnung weist im Verwaltungsvermögen Nettoinvestitionen von CHF 2'472'192.92 gegenüber geplanten Investitionen von CHF 4'506'000 aus.

Die Jahresrechnung ist von mehreren Einmaleffekten geprägt, welche erheblich zu diesem grossen Ertragsüberschuss beitrugen.

Alleine bei den Grundstückgewinnsteuern konnten Mehreinnahmen von rund CHF 950'000 verbucht werden. Die Anzahl der Handänderungen hat zwar abgenommen, die zu versteuernden Gewinne sind hingegen höher ausgefallen, so dass gesamthaft CHF 2,56 Mio. eingenommen wurde.

Die externen Kosten für die Prüfung und Kontrollen von Wasser- und Abwasseranschlussgesuchen wurden bisher erst nach vollständiger Bauabnahme verrechnet. Bei vielen Bauvorhaben dauert es mehrere Jahre bis das erfolgen kann. Die Gemeinde hat die externen Kosten jeweils bezahlt und bis zur Abrechnung vorgeschossen. Nun konnten viele Vorhaben abgerechnet werden und bei älteren noch nicht abgeschlossenen Bauvorhaben wurde eine Zwischenabrechnung gestellt. Das führte dazu, dass einmalig zusätzliche Erträge von CHF 163'000 anfielen.

Eine weitere Besonderheit im Jahr 2024 betrifft die Finanzierung der Heimplatzierung von Kindern und Jugendlichen. Die Kostentragung war langjähriger Streitpunkt zwischen Kanton und Gemeinden, welcher nun zu Gunsten der Gemeinden entschieden wurde. Der Kanton musste deswegen den Gemeinden diese Kosten zurückerstatten. In Neftenbach sind dadurch einmalig CHF 560'000 eingegangen.

Ein weiteres spezielles Bild zeigt sich bei der Sozialhilfe. Die IV hat rückwirkende Rentenentscheide gefällt. Die Rentennachzahlungen von Klientinnen und Klienten sind der Gemeinde abgetreten und konnten somit bei der Auszahlung durch die Gemeinde vereinnahmt werden. Bei Personen mit Liegenschaftenbesitz kann Sozialhilfe ausgerichtet werden. Im Gegenzug wird ein Grundpfand eingetragen. Bei der Veräusserung dieser Liegenschaft wird dann das Grundpfand geltend gemacht. Im vergangenen Jahr gab es mehr als einen Fall, wo Rückerstattungen aus der Grundpfandsicherung bei der Gemeinde eintrafen. Die IV-Rentennachzahlungen und Rückerstattungen aus Liegenschaftenverkäufen führten im 2024 zu zusätzlichen Einnahmen von ca. CHF 380'000.

Der Personalaufwand ist nicht im erwarteten Umfang angestiegen bzw. es gab insbesondere Einsparungen infolge von längeren Vakanzen. Der Aufwand ist um CHF 354'000 tiefer ausgefallen, als budgetiert. Der Sachaufwand mit CHF 8,06 Mio. bewegt sich auf dem Niveau von 2023. Gegenüber dem Budget ist er um CHF 666'000 tiefer ausgefallen. Teilweise konnte auf geplante Aufwendungen verzichtet werden. Vakanzen und Personalausfälle führten aber auch dazu, dass ein Teil des geplanten Unterhaltes nicht ausgeführt wurde. Dieser Unterhalt ist lediglich aufgeschoben und wird noch anfallen.

Der Gemeindesteuerertrag ist mit CHF 23,118 Mio. um ca. CHF 1,59 Mio. besser ausgefallen. Das sind einerseits Nachträge für frühere Jahre. Andererseits wurden vom Kanton Steuerausscheidungen noch nicht vorgenommen. Dadurch mussten wir anderen Gemeinden zustehende Steuern aus Liegenschaften und Geschäftserträgen noch nicht abliefern. Diese Abrechnungen werden im 2025 oder in den kommenden Jahren noch folgen und dann der Erfolgsrechnung belastet. Gesamthaft ist die Steuerkraft von Neftenbach angestiegen. Der Anstieg der Steuerkraft von Neftenbach ist grösser als der kantonale Durchschnitt. Dadurch reduziert sich der Ressourcenausgleich um ca. CHF 997'000.

Die Nettoinvestitionen sind CHF 2 Mio. tiefer ausgefallen, als geplant. Das ist auf Verzögerungen beim Baufortschritt der einzelnen Projekte oder auf den Verzicht von Vorhaben zurückzuführen. Teilweise konnten auch Arbeiten günstiger vergeben werden. Alleine beim Neubau des Schwimmbadgebäudes sind 2024 CHF 423'000 weniger angefallen, als im Budget geplant. Das Gebäude wird trotzdem auf den Saisonstart 2025 bereitstehen. Das bedeutet, dass diese Kosten im Jahr 2025 anfallen. Auch bei der Sanierung des Werkgebäudes, dem Fassadenersatz und der PV-Anlage beim Garderobengebäude Pöschenriet sowie der Erneuerung des Pausenplatzes Drei Linden und dem Parkplatz Auenrain kam es zu Verzögerungen. Die Gründe sind unterschiedlicher Natur. Dann wurde aber auch im Hinblick auf die Privatisierung des Wärmeverbundes auf den weiteren Ausbau des Leitungsnetzes verzichtet.

Der Gemeinderat ist einerseits über das gute Rechnungsergebnis erfreut. Andererseits sind es zu einem grossen Teil Einmaleffekte, die zu diesem Abschluss führen. In Zukunft werden diese nicht mehr anfallen. Bei der genaueren Betrachtung zeigt sich auch, dass verschiedene Aufwendungen verschoben wurden und in diesem oder den  kommenden Jahre anfallen. Zudem stehen einige grössere Vorhaben an. Da ist es gut, wenn die Mittel für die Investitionen vorhanden sind. Beim kommenden Budgetprozess werden wieder alle Ausgaben und Einnahmen angeschaut, um die Finanzlage weiterhin im Griff zu halten.

 

Eichhofstrasse, Sanierung Strasse und Werkleitungen

Die Eichhofstrasse in Hünikon ist in einem schlechten Zustand, dass der ganze Strassenabschnitt komplett erneuert werden muss. Der Hydrant Nr. 417 mit zu kleinen Anschlüssen ist samt der Zuleitung altershalber zu ersetzen. Weiter wird auch die bestehende Brunnenleitung gegenüber der Liegenschaft Eichhofstrasse Nr. 1 ersetzt.

Auf dem Grundstück Flaachtalstrasse 7 steht eine grosse Waldföhre, die ca. 13 m hoch ist. Ein 1.2 m langer und 18 cm breiter Starkwurzelblock verläuft entlang des Randsteins. Dieser hebt den Belag über eine Strecke von ca. 5 m an. Der Wurzelstrang ist intakt und voll funktionsfähig. Unter Berücksichtigung des Wurzeldurchmessers kann davon ausgegangen werden, dass sich im Bereich der chaussierten Fläche auf der benachbarten Liegenschaft (Flaachtalstrasse 3) umfangreiche Wurzelvorkommen befinden, die für die Versorgung des Baumes von hoher Bedeutung sind. Durch die Strassensanierung und die daran geknüpften Prozesse wie Kieskoffererneuerung, Neubau der Randabschlüsse besteht die Gefahr, dass der Wurzelstrang schwer beschädigt oder durchtrennt wird. Daher muss der Baum während dem Bau geschützt werden. Ein Baumexperte wird die Baustelle punktuell begleiten.

Gesamthaft ist mit Kosten von CHF 240'000 (CHF 205'000 Strassensanierung und CHF 35'000 Ersatz Wasserleitung) zu rechnen. Der Gemeinderat hat den notwendigen Kredit genehmigt und den Auftrag für die Strassensanierung der Firma Brossi AG und für den Ersatz der Wasserleitung der Firma Karl Erb Spenglerei AG erteilt.

 

Bauabrechnung Ersatz Wasserleitung Aesch – Riet

Für den Ersatz der Wasserleitung von Aesch nach Riet hatte der Gemeinderat am 10. Juli 2023 einen Kredit von CHF 265'000 inkl. MwSt. bewilligt. Die Arbeiten wurden ausgeführt und konnten mit Kosten von CHF 186'031.85 abgerechnet werden. Die Minderkosten entstanden durch günstigere Arbeitsvergaben.

 

Ersatzbeschaffung Rasenmäher Schulhaus Heerenweg

Am 29 Jahre alten Rasenmäher im Schulhaus Heerenweg stehen grosse und teure Reparaturen an. Die offerierten Reparaturkosten stehen in keinem Verhältnis zum Alter des Mähers und den Kosten für einen Ersatz. Es wurde auch geprüft, ob auf andere Geräte zurückgegriffen werden kann, oder ob zwingend ein Gerät vor Ort vorhanden sein muss. Da der Aufwand für den Transport von Neftenbach zum Schulhaus Heerenweg und zurück für jedes Mähen gross ist und auch kein anderes Gerät erübrigt werden kann, wird ein Kredit von CHF 23'675 für einen neuen Rasenmäher als gebundene Ausgabe bewilligt.

 

Stellenplan Abteilung Gesellschaft

Die Abteilung Gesellschaft wurde im Jahr 2018 gebildet. Ende 2019 wurden die Sozialen Dienste und die Betreuung der Asylsuchenden zurückgenommen und in die Abteilung Gesellschaft integriert. Zuvor wurde diese Aufgaben von einem externen Dienstleister und der Gemeinde Seuzach im Auftragsverhältnis erledigt. Gestartet wurde 2018 mit 80 Stellenprozenten. Mit der Rücknahme der Sozialen Dienste wurden die Stellenprozente um 220 Prozente erhöht, wobei 20 Prozente auf die Abteilung Finanzen entfallen.

Die Asylquote wurde in mehreren Schritten von 0.6 % im Jahr 2019 auf 1.6 % im Jahr 2024 erhöht. Das führte zu einem merklichen Mehraufwand in der Verwaltung. Andererseits haben sich die Sozialhilfefälle in den letzten Jahren reduziert. Heute sind es hauptsächlich langjährige aufwändige Klientinnen und Klienten oder dann solche, welche nur sehr kurz Hilfe beanspruchen. Gerade letztere Kategorie ist mit sehr hohem administrativen Aufwand für Fallaufnahme und Fallabschluss verbunden.

In den letzten Jahren mussten mehrfach Überstunden ausbezahlt und befristete Stellenprozenterhöhungen vorgenommen werden. In Zukunft soll nicht weiter mit kurzfristigen Lösung und Überbrückungen, sondern mit einem dauerhaften geregelten Betrieb gearbeitet werden. Deshalb wurde der Stellenplan in der Abteilung Gesellschaft um 40 Stellenprozente erhöht.