Zusatzleistungen zur AHV / IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Zuständig für die Beratung in Belangen der Zusatzleistungen zur Alters-/Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Durchführung dieser Verfahren ist:
SVA Zürich
Postfach
8087 Zürich
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