Erleichtertes Einbürgerungsverfahren

Über das Verfahren der erleichterten Einbürgerung können Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden, die

  • eine Schweizer Ehepartnerin / einen Schweizer Ehepartner haben.
  • staatenlose Kinder sind.
  • das Kind einer eingebürgerten Mutter oder eines eingebürgerten Vaters sind.
  • irrtümlich angenommen haben, sie seien Schweizer Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger.

Voraussetzungen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung? Sie können es mit dem Einbürgerungs-Checker des Kantons Zürich unverbindlich herausfinden.

Verfahren

Im erleichterten Verfahren ist der Bund (Staatssekretariat für Migration, SEM) für den Einbürgerungsentscheid zuständig. Es muss mit einer Verfahrensdauer von ungefähr 2 Jahren gerechnet werden.

Im Laufe des Verfahrens werden Sie für ein persönliches Gespräch auf die Gemeindeverwaltung eingeladen. In diesem Gespräch werden sämtliche bürgerrechtsrelevante Aspekte abgeklärt, unter anderem auch die Kenntnisse über die Schweiz (Geographie, Geschichte, Politik und Gesellschaft).

Sofern Sie eingebürgert werden, übernehmen Sie die Kantons- sowie Gemeindebürgerrechte Ihrer Ehepartnerin / Ihres Ehepartners.

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf können Sie dem untenstehenden Merkblatt entnehmen.

Verfahrenskosten Bund, Kanton und Gemeinde

Bei der erleichterten Einbürgerung werden nur vom Bund Gebühren erhoben. Durch die Beschaffung der verlangten Unterlagen wie Wohnsitzbestätigungen, Betreibungsregisterauszug, Bescheinigung des Steueramtes etc. entstehen jedoch noch zusätzliche Kosten.

  Kinder (bis 18 Jahre) Einzelperson
Gemeindegebühren - -
Kantonsgebühren - -
Bundesgebühren CHF 650 CHF 900
 

Zuständige Stellen für die erleichterte Einbürgerung

Im erleichterten Verfahren ist der Bund für den Einbürgerungsentscheid zuständig. In der Gemeinde Neftenbach sind die Gemeinderatskanzlei für die Einbürgerungen zuständig. Das Gesuchformular können Sie bei uns am Schalter beziehen. Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gemeinderatskanzlei Neftenbach 

Staatssekretariat für Migration SEM


Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an das Staatssekretariat für Migration SEM.

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Merkblatt zum Verfahrensablauf der erleichterten Einbürgerung (PDF, 134.96 kB) Download 0 Merkblatt zum Verfahrensablauf der erleichterten Einbürgerung
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