Fristerstreckung Steuererklärung

Verlängern Sie hier Ihre noch laufende Frist zur Einreichung der Steuererklärung (natürliche Personen).
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Bemerkung

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung innert der gesetzlichen Frist einzureichen, können Sie Online eine Verlängerung beantragen.

Verfahren

Fristerstreckungsgesuche sind bis zum 31. März einzureichen und werden längstens bis zum 30. November gewährt. Eine Fristerstreckung muss jedes Jahr neu beantragt werden.

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024 ist ausnahmsweise bis zum 30. April 2025 verlängert worden. Grund ist ein Entscheid der kantonalen Finanzdirektion vom 27. März 2025

Abgelaufene Fristen können nicht verlängert werden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.